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News Feed von sozialpolitik-aktuell.de:
"In besonderen Fällen haben Studierende Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das hat jetzt das Hessische Landessozialgericht entschieden. Ein an Epilepsie erkrankter Mann hatte geklagt" schreibt Spiege-Online (12.01.2021).
Mehr Infos: https://www.spiegel.de/start/hartz-iv-statt-bafoeg-manche-studierende-koennen-arbeitslosengeld-beantragen-a-bd6e280e-30ce-4af7-ab6d-ccb3ca538686
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